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Was sind beglaubigte Übersetzungen?

Das Linguarum-Team bietet schnelle und professionelle Beglaubigungen von Übersetzungen in über 36 Sprachen. Die Übersetzungen werden dabei von fachkundigen Muttersprachlern vorgenommen, die staatlich geprüft sowie öffentlich bestellt und allgemein beeidigt sind.

Wann brauche ich eine*n beeidigte*n Übersetzer*in oder Dolmetscher*in?

Erfahrungsgemäß benötigen Sie eine Beglaubigung sobald es sich um Schriftstücke für amtliche Zwecke bzw. Urkunden handelt und für Einsätze in der Rechtspflege und bei Behörden (z.B. vor Gericht, bei Standesämtern). Die amtliche Bezeichnung der Beeidigung kann je nach Bundesland unterschiedlich sein, z. B.:

  • allgemein beeidigte*r Übersetzer*in

  • ermächtigte*r Übersetzer*in

  • öffentlich bestellte*r und allgemein beeidigte*r Übersetzer*in

  • bescheinigte*r/ bestätigte*r Überseter*in

Trotz unterschiedlicher Beeidigungsvoraussetzungen haben alle einen allgemeinen Eid bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde  abgelegt. Dieser Eid ist gemäß § 189 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig und verpflichet zur Verschwiegenheit sowie einer treuen und gewissenhaften Übersetzung.

Was für eine Beglaubigung brauche ich?

Prüfen Sie immer bei der einzureichenden Stelle, ob eine beglaubigte Übersetzung von einem/einer in der Schweiz beeidigten Übersetzer*in für Ihre Zwecke erforderlich bzw. ausreichend ist. Die genaue Formulierung des Beglaubigungsstempels unterscheidet sich ebenfalls zwischen den Kantonen, bestätigt aber in jedem Fall die Vollständigkeit und Richtigkeit der angefertigten Übersetzung.
Eine Apostille ist eine zusätzliche Beglaubigung durch einen Notar, der beglaubigt, dass der Übersetzer beglaubigen darf. Das ist mit hohen Kosten verbunden.

Wie läuft ein beglaubigter Übersetzungsauftrag ab?

Sie senden das zu übersetzende Dokument im Original oder in beglaubigter Kopie per Post an uns. Natürlich ist dies auch per Fax oder als Scan möglich. In diesem Fall benötigen wir Ihre Zusicherung (per Post, Fax oder E-mail), dass das Dokument bei Ihnen im Original vorliegt. Nur dann kann die Urkundenübersetzung ordnungsgemäß durchgeführt und beglaubigt werden.
Die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt dann durch einen im Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzer. Mit der Beglaubigung bestätigt dieser die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Dies geschieht durch einen Stempel, eine persönliche Erklärung und die Unterschrift des Übersetzers. Am wichtigsten ist dabei die Original-Unterschrift auf der Übersetzung. Nur diese ist rechtlich gültig. Aus diesem Grund können beglaubigte Übersetzungen nicht kopiert werden, ohne ihren Rechtsstatus zu verlieren. Wenn Sie mehrere Exemplare benötigen, müssen Sie auch mehrere Originalexemplare der Übersetzung bestellen.
Bevor wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung (Originalausfertigung) zusenden, erhalten Sie diese bereits vorab als Scan. Nach Ihrer Freigabe erfolgt dann der Postversand an Ihre Adresse. Dabei heften und siegeln wir die Übersetzung mit Stempel und Unterschrift des Übersetzers an den von Ihnen zugesandten Scan.

Kann ein eingescanntes Dokument (z.B. Urkunde, Zertifikat) übersetzt und beglaubigt werden?

Natürlich kann auch eine Kopie eines Dokuments beglaubigt werden. In diesem Fall würde in der Fusszeile stehen: „Beglaubigte Übersetzung der beigefügten Kopie…“. Der Ausgangstext (ein Scan) wird mit dem übersetzten Text zusammengeheftet, unterschrieben, abgestempelt und per Post zugesendet.

Was für den individuellen Fall benötigt wird, müssten Sie mit der zuständigen Behörde abklären.

Was ist eine Apostille oder Legalisation?

Wenn Sie Urkunden im Ausland vorlegen möchten, werden diese oftmals nur anerkannt, wenn ihre Echtheit in Form einer Beglaubigung festgestellt worden ist. Das Siegel der ausstellenden Behörde allein wird nicht anerkannt. Hierzu gibt es zwei international angewandte Beglaubigungsverfahren – die Apostille und die Legalisation.

Beide Formen bestätigen die Echtheit von ausländischen Urkunden. Eine Legalisation wird von Konsularbeamten des jeweiligen Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ausgestellt, was mit höherem Aufwand verbunden ist.

Apostillen werden von Behörden ausgestellt und sind vereinfachte Varianten der Legalisationen. Sie können allerdings nur dann anerkannt werden, wenn beide Länder dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 15.Oktober 1961 beigetreten sind.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Wie auch bei der Übersetzung von Standarddokumenten richtet sich der Preis nach verschiedenen Kriterien wie Sprachkombination, Dringlichkeit sowie Umfang und Spezifität des Textes. Besonders bei offiziellen Dokumenten kommen oft noch Besonderheiten des Layouts hinzu. Deshalb lassen sich nur sehr schwer pauschale Aussagen über den zu erwartenden Preis treffen. Aus diesem Grund rückversichern wir uns bei Übersetzungsaufträgen mit Beglaubigung mit unseren Fachübersetzern und unterbreiten Ihnen anschließend Angebot.

Warum ist die Vorabfreigabe vor der Zusendung von beglaubigten Übersetzungen hilfreich?

Bevor Sie die beglaubigte Übersetzung auf dem Postweg erhalten, sendet Ihnen der Fachübersetzer die Übersetzung vorab per E-Mail. Sie haben so die Möglichkeit die Übersetzung zu prüfen – insbesondere die Richtigkeit von Namen, Daten und anderen Informationen. Sobald der Fachübersetzer die Freigabe erhalten hat, druckt er die Übersetzung aus, unterschreibt und stempelt sie und schickt sie per Post zu. Das ist keine Pflicht, kann aber hilfreich sein um nachträglichen Mehraufwand durch Korrekturen zu vermeiden.

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